Wasser im Keller durch Sturm und Regen bzw. Starkregen kommt häufig vor, nach einem Orkan oder Gewitter, nur wer bezahlt den Schaden, bzw. welche Versicherung ist dafür zuständig?
Das schwere Gewitter am Mittwoch, begleitet durch starke Regenfälle und Sturm, hat bei einigen Hausbesitzern dafür gesorgt, dass Wasser in den Keller eingedrungen ist und Sachen beschädigt hat. Hier stellt sich nun die Frage, " wer bezahlt das". Aus unserer Praxis wissen wir, dass viele Hausbesitzer auf Ihren Kosten "sitzen bleiben".
Hausratversicherung oder Wohngebäudversicherung
Zuständig für Schäden durch vollgelaufene Keller kann die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung sein. Vorausetzung ist jedoch, dass das Gefahrenmerkmal "Elemantargefahren" mitversichert ist. Fehlt dieser Einschluss der Elementardeckung, deckt die normale Versicherung nur die Überschwemmung durch einen Rohrbruch. Leider wissen viele Hausbesitzer nicht, dass man die Elementargefahren einschließen sollte oder lehnen diese Versicherung, wegen zu hoher Kosten, ab. Da zwischenzeitlich Starkregen mindestens zur Hälfte die Ursache für Überschwemmungen im Keller ist, und diese Gefahr nur durch den Einschluss der Elementargefahren abgesichert werden kann, sollten Sie unbedingt in Ihrer Police nachsehen, ob dieses Gefahrenmerkmal enthalten ist. Leider prüfen die meisten Hausbesitzer Ihren Versicherungsschutz erst dann, oder sind bereit die höheren Kosten zu tragen, wenn durch ein Unwetter ein Schaden von mehreren tausend EUR bereits entstanden ist. Für diesen Schaden kommt die Einsicht jedoch zu spät. Lieber etwas mehr zahlen und versichert sein, als den Schaden alleine begleichen zu müssen.